BAUBEGLEITUNG UND BEANTRAGUNG VON FÖRDERGELDERN

Energetische Baubegleitung bedeutet unter anderem Anweisung des Handwerkers, z.B. welche Dämmstärken verwendet werden müssen, damit die Maßnahme förderfähig wird, Dokumentation während der Baustelle, Abwickeln der Fördergeldbeantragung ...

Die Begleitung in der Bauphase und für Beantragungen

Die Baubegleitung spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Energieberatung, insbesondere wenn es um die Beantragung von Fördergeldern geht. Bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Mit meiner fachkundigen Baubegleitung stehe ich Ihnen zur Seite, um sowohl die technischen Anforderungen als auch die notwendigen Antragsformalitäten zu klären. Sie helfen dabei, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen und die nötigen Nachweise für die Förderstellen zu erbringen. So wird sichergestellt, dass Sie alle verfügbaren Fördermittel optimal nutzen können, um Ihre Sanierungs- oder Neubauprojekte nachhaltig und wirtschaftlich zu gestalten.

So geht´s

Als ihre Energieberaterin lege ich zusammen mit Ihnen, nach der Beauftragung, die zu fördernden Maßnahmen fest. Ich beantrage für Sie beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den Förderzuschuss. 

50% Förderung

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr  Wohneinheiten gilt eine Deckelung von 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Gegenstand

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im  Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:  

Bafa: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung  

KfW: Anlagen zur Wärmeerzeugung Heizungstechnik.

FAQs

Wie hoch ist die Summe? 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Was kann noch ZUSÄTZLICH beantragt werden? Planungsleitungen wie z.B. die Heizlastberechnung können  zusätzlich noch mit eingereicht werden. 

Wärmedämmverbundsystem, Aisch

Altbau Fassadensanierung

Das Gebäude aus den 80er Jahren erhielt neue Fenster mit einem förderfähigen U-Wert von 0,95W/m²K. 

Die Fassade wurde gedämmt, um einen förderfähigen U-Wert von mind. 0,2 W/m²K zu erreichen.

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